Seit 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen. Was viele Betriebe nicht auf dem Schirm haben: Diese Zertifikate sind zeitlich befristet – und laufen bei vielen im Umlauf befindlichen TSE-Modulen in den kommenden Jahren aus.
Was bedeutet das konkret?
Läuft das Zertifikat einer TSE ab, ohne dass ein Nachfolgemodul eingerichtet wurde, verliert die Kasse ihre gesetzeskonforme Absicherung. Im schlimmsten Fall drohen Beanstandungen bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung – mit allen Konsequenzen, die eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung nach sich ziehen kann.
Wer ist betroffen?
Besonders Gastronomiebetriebe und der Einzelhandel, die häufig mit Cloud-TSE-Lösungen oder USB-TSE-Sticks arbeiten. Die genaue Laufzeit hängt vom jeweiligen Anbieter und Modell ab – ein Blick ins Zertifikat bzw. eine Rückfrage beim Kassenhersteller schafft schnell Klarheit.
Was wir für Sie übernehmen
Wir prüfen den TSE-Status Ihrer Kassensysteme, behalten die Zertifikatsfristen im Blick und kümmern uns rechtzeitig um die Erneuerung – bevor es kritisch wird. Sie müssen sich nicht selbst durch Fristen und Kassenrecht wühlen.